Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 30.12.2022 16:51
An: <poststelle@bfdi.bund.de>
Betreff: Fwd: Az: LfD 2.25-2382-2022-20
Anlagen: Az_LfD_2.25-2382-2022-20.pdf, Fw: Auskunft nach Artikel 15 I und III DSGVO - Z II 4-20108/4#95

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entscheidung und insbesondere die Begründung Ihrer niedersächsischen Kollegin, warum eine Personalausweiskopie zur Identifizierung nicht geeignet ist, ist in meinen Augen sehr überzeugend. Ich möchte Sie daher darüber in Kenntnis setzen und bitte bei dieser Gelegenheit auch um eine Eingangsbestätigung zu meiner Beschwerde über das BMI vom 17.11.2022, die ich Ihnen noch einmal in Kopie beigefügt habe.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Frank


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Az: LfD 2.25-2382-2022-20
Datum: Wed, 28 Dec 2022 13:00:51 +0000
Von: **************** (LFD) <***************@lfd.niedersachsen.de>
An: frankechristina@*******.de <frankechristina@*******.de>


Az: LfD 2.25-2382-2022-20

 

Sehr geehrte Frau Franke,

 

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde vom 04.11.2022 übersende ich Ihnen das anliegende Schreiben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

 

****************************

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Referat 2

 

Hausanschrift:

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Postfach 221, 30002 Hannover

 

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